Preiskategorie S

Geändert am Do, 12 Sep, 2024 um 2:34 NACHMITTAGS

Die Preiskategorie S gilt für die in Teil C aufgeführte Anzahl natürlicher Personen, wenn der Hauptwohnsitz des Fahrzeugführers zum Zeitpunkt der Überfahrt auf Sylt liegt und nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:


  • Der Hauptwohnsitz des Fahrzeugführers ist zum Zeitpunkt der Überfahrt auf Sylt. Als Nachweis für den Hauptwohnsitz wird der Bundespersonalausweis oder eine Bestätigung der Einwohnermeldebehörde akzeptiert.
  • Bei Personen, die das freiwillige soziale Jahr auf Sylt ausüben, wird als Nachweis eine Bescheinigung der Einsatzstelle akzeptiert.
  • Das Kraftfahrzeug erfüllt die Voraussetzungen der Preiskategorie A oder der Preiskategorie B und ist laut Fahrzeugschein ein Pkw oder Sonderkraftfahrzeug
  • Das Kraftfahrzeug erfüllt die Voraussetzungen der Preiskategorie B und ist laut Fahrzeugschein ein Pkw oder Sonderkraftfahrzeug mit Anhänger


Die Preiskategorie S gilt für Gewerbebetriebe, wenn der Standort des Kraftfahrzeuges laut Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I Sylt oder ein Ort auf Sylt ist und nachfolgende Bedingung erfüllt ist:


  • Der Sitz des Gewerbebetriebes ist zum Zeitpunkt der Überfahrt auf Sylt. Als Nachweis dafür, dass tatsächlich das Gewerbe auf Sylt ausgeübt und eine Betriebsstätte unterhalten wird, akzeptiert die RDC AUTOZUG Sylt GmbH z.B. eine besondere Bescheinigung des Sylter Ordnungsamtes.


Die Preiskategorie S gilt für Organisationen, die nach § 35 Abs. 1 und 5a StVO mit Sonderrechten ausgestattet sind sowie für Behörden und gemeinnützige Vereine, wenn der Standort des Kraftfahrzeuges laut Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I Sylt oder ein Ort auf Sylt ist und nachfolgende Bedingung erfüllt ist:


• Der Sitz der Behörden, gemeinnützigen Vereine und Organisationen ist auf Sylt. Als Nachweis dafür wird bei Vereinen ein Beleg für Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit akzeptiert, bei Behörden und Organisationen mit Sonderrechten genügt die Angabe der Adresse unter „Wohnort“ im Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I. 


Der Fahrzeughalter verpflichtet sich, die missbräuchliche Inanspruchnahme der Preiskategorie S zu verhindern. Bei einem begünstigten Missbrauch durch Dritte kann der Anspruch auf die Preiskategorie S erlöschen. Zudem wird ein pauschaler Schadensersatz fällig (Preiskategorie Z). Die RDC AUTOZUG Sylt GmbH behält sich darüber hinaus rechtliche Schritte vor. Erfüllt der Fahrzeughalter bzw. dessen Kraftfahrzeug die in 5. genannten Bedingungen, gelten die Tarife der Preisklasse S gemäß Preisblatt (Teil C).

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