Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegenstehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Gesamtgewicht maximal | 50,00 t |
Mindestgewicht | 800 kg |
maximale Radlast | 6,50 t |
maximale Achslast | 13,00 t |
maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn | 2,60 m 2,86 m |
maximale Länge über alles | 20,50 m |
maximaler Abstand der ersten und letzten Achse | 18,00 m |
maximale Höhe über alles | 4,05 m |
maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises | 15,40 m |
minimale Bodenfreiheit | 0,10 m |
* Fahrzeuge, bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aussteigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein.
Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit Ladung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.
Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übliche Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraftfahrzeug befördert.
Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an info@autozug-sylt.de.
Tags: GewichtGesamtgewicht Mindestgewicht Radlast Achslast Breite Länge Höhe
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