Beförderung von Fahrzeugen mit Gefahrgut

Geändert am Sa, 8 Jun, 2024 um 3:59 NACHMITTAGS

Die Gefahrgutbeförderung im Übersetzverkehr zwischen Niebüll und Westerland (Sylt) der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erfolgt gemäß GGVSEB Anlage 2 Abschnitt 4.2 Buchstabe b) in Verbindung mit den Kapiteln 7.6 und 7.7 RID im Huckepackverkehr unter Beachtung der Vorschriften nach Unterabschnitt 1.1.4.4 des RID.


Nur folgende Güter sind in folgenden Beförderungsmitteln zur Beförderung zugelassen:
• Gefahrgüter der Klassen 1.4 und 2 bis 9 soweit und solange die Beförderung in Versandstücken in gedeckten und bedeckten Straßenfahrzeugen erfolgt
• Gefahrgüter der im Folgenden benannten Klassen, soweit und solange die benannten Einschränkungen beachtet werden und die Beförderung in Tanks (Straßentankfahrzeugen, Straßenfahrzeugen mit Aufsetztanks und Straßenfahrzeugen mit Tankcontainern) erfolgt:



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