Die im Internet unter www.autozug-sylt.de gebuchten Online-Tickets entsprechen nach erfolgtem Check-In einer Fahrkarte. Aufgrund technischer Besonderheiten kann eine jederzeitige Verfügbarkeit des Internetverkaufs nicht gewährleistet werden. Während der Buchung werden alle Daten durch eine verschlüsselte Online-Verbindung (https) zwischen dem Gerät des Kunden und dem verbundenen Server geschützt. Online-Tickets gelten nicht für Fahrten mit Fahrzeugen, die kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut befördern oder Wohnmobile der Kennung LKW.
Die RDC AUTOZUG Sylt GmbH bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services für den Kauf von Online-Tickets („e-Payment-Services“) des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Davon ausgenommen ist die Abwicklung von Käufen von Online-Tickets als Stamm- oder Firmenkunde.
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Online-Tickets erfolgt durch LogPay (mit Ausnahme von Käufen von Online-Tickets als Stamm- oder Firmenkunde), an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH registrieren (gilt nicht für Käufe von Online-Tickets als Stamm- oder Firmenkunde):
• Name und vollständige Adresse
• Geburtsdatum
• E-Mail-Adresse
• gewünschte Zahlart
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Klick auf den Button „Kaufen“. Der Kaufpreis ist sofort fällig (gilt nicht für Käufe von Online-Tickets als Stamm- oder Firmenkunde).
Der Vertragsabschluss kommt mit der RDC AUTOZUG Sylt GmbH zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens der RDC AUTOZUG Sylt GmbH.
Nach erfolgreicher Buchung wird das Online-Ticket im PDF-Format direkt an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Es muss entweder ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät (Smartphone, Tablet-Computer etc.) so gespeichert werden, dass es bei der Fahrkartenkontrolle im Terminal vorgezeigt werden kann.
Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
Der Kunde kann für Bestellungen eines Online-Tickets zwischen folgenden Zahlarten wählen (gilt nicht für Käufe von Online-Tickets als Stamm- oder Firmenkunde):
• Zahlung per Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
• Zahlung per SOFORT
• Zahlung per PayPal
• Zahlung per Amazon Pay
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
Zahlung per Kreditkarte: Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, Mas-terCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden durch LogPay für den Forderungseinzug erfasst
• Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard und American Express)
• Nummer der Kreditkarte
• Ablaufdatum der Kreditkarte
• CVC-Code der Kreditkarte
Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Webshop einsehen und abrufen.
Zahlung per SOFORT: Mithilfe der Zahlart SOFORT können Kunden die Bezahlung von Ticketkäufen über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung durchführen. Voraussetzung für die Teilnahme an SOFORT ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am SOFORT-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per SOFORT ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht. Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels SOFORT den Kaufbetrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen.
Nach Bestätigung des SOFORT-Verfahrens wird der Kunde zu SOFORT weitergeleitet, wo er dann die SEPA-Überweisung freigibt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur angenommen werden, wenn die SEPA-Überweisung über SOFORT erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung.
Zahlung per PayPal: Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.
Zahlung per Amazon Pay: Für die Zahlung per Amazon Pay benötigt der Kunde ein AmazonKonto, in welchem er seine Zahl- und Versandinformationen hinterlegt hat. Um mittels Amazon Pay zu zahlen, wählt der Kunde Amazon Pay als Zahlart aus. Im Amazon Pay Login-Fenster meldet sich der Kunde mit seinen Zugangsdaten bei seinem Amazon-Konto an. Dem Kunden werden die verfügbaren Zahlarten angezeigt und er wählt die von ihm bevorzugte Zahlart aus. Danach schließt er den Bestellvorgang ab. Bei Nutzung der Zahlart Amazon Pay erhält LogPay keine Zahlungsinformationen vom Kunden.
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