Kunden können sich bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH als Stammkunden und/oder Firmenkunden registrieren lassen. Hierzu werden die für die Verkaufsvorgänge und Kundenverwaltung notwendigen Daten wie (Firmen-) Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, usw., sowie besondere Angaben zu Tarifmerkmalen, Preiskategorien, Kraftfahrzeugkennzeichen etc. abgefragt und gespeichert.
RDC AUTOZUG Sylt GmbH behält sich vor, diese Daten auf Aktualität zu überprüfen. Der registrierte Stamm-/Firmenkunde kann u.a. am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Der registrierte Stamm-/Firmenkunde ist dafür verantwortlich, dass das bei der Bankverbindung angegebene Konto stets die für den Verkaufsvorgang notwendige Deckung aufweist. Ist der registrierte Stamm-/Firmenkunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage im Verzug, ist die RDC AUTOZUG Sylt GmbH berechtigt, das Stammkundenkonto zu sperren und vom Kauf noch nicht benutzter Fahrkarten zurückzutreten. Die Sperrung bleibt so lange wirksam, bis der Kunde die fälligen Beträge bezahlt hat.
Stamm-/Firmenkunden können über www.autozug-sylt.de durch Eingabe von Benutzernamen (E-Mail, Kundennummer) Fahrkarten mit Reservierung für einen bestimmten Zug erwerben. Es gilt für Reservierungen Preiskategorie Z. Stamm-/Firmenkunden fahren als Vielfahrer immer zum vergünstigten Tarif der 10-Karte. Dazu werden alle erworbenen Fahrten eines Stamm-/Firmenkunden am Terminal und Online automatisch über das Stamm-/Firmenkundenkonto so erfasst und addiert, dass immer nach zehn durchgeführten Fahrten in einem Zeitraum von zwölf Monaten (Hin-Rück-Ticket zählt als zwei Fahrten) unabhängig vom Fahrzeug für alle Fahrten mit einem Fahrpreis höher als der vergünstigte Tarif der 10er-Karte die jeweilige Differenz auf dem Stamm- /Firmenkundenkonto gutgeschrieben wird. Eine Reservierungsgebühr für Online-Tickets ist davon unberührt.
Stamm-/Firmenkunden erhalten monatliche Abrechnungen per E-Mail an die dafür vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Zahlungsmöglichkeiten sind SEPA-Lastschriftverfahren und per Rechnung. Stamm-/Firmenkunden können auf schriftliche Anfrage zum Beginn des Folgejahres kostenfrei eine fahrzeugbezogene Bescheinigung nach § 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz erhalten (Erstattung der Steuer bei Beförderung von Fahrzeugen mit der Eisenbahn).
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