Die Kunden haften für alle Schäden, die der RDC AUTOZUG Sylt GmbH oder Dritten durch Nichtbeachtung der in diesen Beförderungsbedingungen aufgeführten Hinweise und Sicherheitsbestimmungen oder durch fehlende oder unrichtige Angaben entstehen.
Bei falschen Angaben, die nicht zum Ausschluss von der Beförderung führen, wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe des doppelten regulären Fahrpreises, mindestens jedoch ein Betrag von 100 € erhoben. Gleiches gilt für Manipulationen an Fahrkarten, falsche Angaben zum Hauptwohnsitz auf Sylt, nachträglichem Zuladen von Reisenden/Gepäck nach der Verwiegung und bei Fahrten ohne gültige Fahrkarte.
Bei falschen Angaben, die nach den Bedingungen dieses Tarifes zum Ausschluss von der Beförderung führen, behält sich die RDC AUTOZUG Sylt GmbH vor, als pauschalen Schadensersatz ein Entgelt in Höhe des entrichteten Fahrpreises zu erheben, mindestens jedoch ein Betrag von 100 € erhoben. Dem Fahrzeugführer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keiner oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren