Für das Befahren und den Aufenthalt auf den Verladeterminals verweisen wir zusätzlich auf die Nutzungsbedingungen der DB Fernverkehr AG, Inselverkehr Sylt, Trift 1a, D-25980 Sylt / OT Westerland.
Fahrgäste der RDC AUTOZUG Sylt GmbH nutzen in den Terminals Niebüll und Westerland (Sylt) die ausgewiesenen Spuren.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
- Schienenfahrzeuge haben immer Vorrang.
- Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO).
- Das Personal kann im Wartebereich vor der Beladung besondere Fahrspuren zuweisen.
- Der Aufenthalt in den Terminals Niebüll und Westerland (Sylt) ist nur Fahrgästen und diesen auch nur während der Öffnungszeiten gestattet.
- Das Parken von Kraftfahrzeugen ist im Terminal grundsätzlich nicht gestattet.
- Während sich das Kraftfahrzeug im Terminal befindet, darf Brennstoff weder entnommen noch eingefüllt werden.
Den Weisungen des Terminalpersonals ist stets Folge zu leisten.
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