Verkehrsregelung und Aufenthalt in den Terminals

Geändert am Do, 12 Sep, 2024 um 2:09 NACHMITTAGS

Für das Befahren und den Aufenthalt auf den Verladeterminals verweisen wir zusätzlich auf die Nutzungsbedingungen der DB Fernverkehr AG, Inselverkehr Sylt, Trift 1a, D-25980 Sylt / OT Westerland.


Fahrgäste der RDC AUTOZUG Sylt GmbH nutzen in den Terminals Niebüll und Westerland (Sylt) die ausgewiesenen Spuren.


  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
  • Schienenfahrzeuge haben immer Vorrang.
  • Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO).
  • Das Personal kann im Wartebereich vor der Beladung besondere Fahrspuren zuweisen.
  • Der Aufenthalt in den Terminals Niebüll und Westerland (Sylt) ist nur Fahrgästen und diesen auch nur während der Öffnungszeiten gestattet.
  • Das Parken von Kraftfahrzeugen ist im Terminal grundsätzlich nicht gestattet.
  • Während sich das Kraftfahrzeug im Terminal befindet, darf Brennstoff weder entnommen noch eingefüllt werden.


Den Weisungen des Terminalpersonals ist stets Folge zu leisten.

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