Auf dem Zug darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Auf dem Zug ist so weit wie möglich vorzufahren, sofern das Servicepersonal keine andere Anweisung gibt. Das Kraftfahrzeug ist jedoch nicht über den Übergängen zwischen zwei Wagen oder auf den mit dem Verkehrszeichen „Absolutes Halteverbot“ gekennzeichneten Bereichen abzustellen. Diese Bereiche sind freizuhalten.
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