Für die Beförderung von schwerbehinderten Menschen als Fahrzeugführer in den in Teil C aufgeführten Kraftfahrzeugen mit maximal 6,00 m Länge, 2,70 m Höhe und 3,0 t tatsächliches Gesamtgewicht, gilt der Tarif der Preiskategorie M gemäß Preisblatt (Teil C).
Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen, ihres Kraftfahrzeuges gemäß Teil C, ihrer Begleitperson, ihres Führhundes, ihres gekennzeichneten Assistenzhundes im Sinne von § 12e Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), Krankenfahrstühlen, orthopädischen Hilfsmitteln und ihres Handgepäcks erfolgt nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX), 3. Teil, Kapitel 13 in der jeweils gültigen Fassung.
Fahrzeugführer, denen aufgrund des Schwerbehindertengesetzes Freifahrt gewährt ist, haben am Terminal auf Verlangen den Berechtigungsausweis (grün/orange) und das hierzu gehörende Beiblatt mit Wertmarke im Original vorzuzeigen. Kopien hiervon, auch beglaubigte, sind keine Fahrtberechtigungen. Die unentgeltliche Mitnahme von Begleitpersonen im selben Kraftfahrzeug ist nach Maßgabe der im Preisblatt (Teil C) geregelten Personenanzahl möglich.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren