Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein.
Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
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