Fahrräder können festmontiert am Kraftfahrzeug (Dachgepäckträger oder Heckgepäckträger) mitgeführt werden.
Fahrzeuge, die mit Beladung mehr als 3,0 t wiegen oder länger als 6 m sind, benötigen den Lkw-Tarif bis 50 t in der entsprechenden Längenkategorie und werden gegen die Fahrtrichtung befördert (siehe Liste). Die Gesamthöhe darf bei allen Fahrzeugen - Pkw eingeschlossen - nicht größer als 4,05 m sein. Für die geeignete Sicherung der Fahrräder am Fahrzeug ist der Fahrzeugführer verantwortlich.
Tags: Fahrrad Fahrräder Zweirad Radl Drahtesel
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