Beförderungsausschluss für folgende Fahrzeuge

Geändert am Di, 3 Sep, 2024 um 9:40 VORMITTAGS

 

  • Fahrzeuge, deren Bodenfreiheit unter 10 cm liegt (extrem tiefer gelegte Fahrzeuge)
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen, Trikes, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden nicht befördert.
  • Dreispurige Kraftfahrzeuge, sog. "Dreiräder" (z.B. Piaggio Ape 125). In den Überfahrklappen der Wagenübergänge ist in der Mitte eine große Lücke, in die diese Fahrzeuge fallen würden.

 

 

Tags: Motorrad Motorroller Quad Piaggio Mofa

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