Angaben zu den für die Beförderung maßgeblichen Daten

Geändert am Do, 12 Sep, 2024 um 2:04 NACHMITTAGS

Vom Fahrzeugführer sind beim Fahrkartenkauf richtige Angaben über das Kraftfahrzeug, dessen Umfang, Gewichte, Ladung, Länge, Höhe, Breite, Achsstand usw. anzugeben.


Die Maße des Fahrzeuges verstehen sich inklusive Dachboxen, Dachgepäckträger mit Ladung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen usw.


Es kann jederzeit vor oder während der Verladung eine Überprüfung der Angaben zum Kraftfahrzeug durchgeführt werden. Die Angaben des Fahrgastes zu Abmessungen und Gewichten des Fahrzeugs und der Ladung dienen der RDC AUTOZUG Sylt GmbH zur korrekten Vornahme von Sicherungsmaßnahmen. Falschangaben können zur Gefährdung des Kunden und anderer Reisender und deren Fahrzeuge sowie des Zugpersonals führen. Der Kunde übernimmt mit seinen Angaben die Verantwortung hierfür.


Im Falle des Missbrauchs (falsche Angaben zu den für die Beförderung maßgeblichen Daten) liegt eine Beförderung ohne gültige Fahrkarte vor. In diesem Fall erhebt die RDC AUTOZUG Sylt GmbH vom Kunden als pauschalen Schadensersatz ein Entgelt in Höhe des doppelten Fahrpreises, mindestens jedoch ein Betrag von 100 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

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