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Bei Gefahr ist die Notbremse (rotes Seil seitlich) zu ziehen und sind Warnblinkanlage und Hupe zu betätigen. Die Warnsignale anderer Autofahrer sind weiterzugeben.
Der Missbrauch der Notbremse und der Warnsignale ist strafbar. Bei Missbrauch hat der Kunde außerdem unbeschadet sonstiger Ansprüche einen Betrag nach Preiskategorie Z zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
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